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July 30, 1764
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mit dem Zusaz: daß in Ansehung
seiner und seiner Frau, er die
weitere Verfügung schon erfahren
würde.
Hierauf wurde Andr. u. seine
Frau alle beide zusammen vorge-
ruffen, und wegen das Nähen
und Waschens vor Led. Brr. mit
ihnen gesprochen und ihnen solches
gänzl. untersagt, doch mit dem
Beding daß wenn led. Brüder
bey ihr wolten etwas nähen
laßen sie es von niemand
anzunehmen hätte als wenn
es durch den Chor Diener ge-
bracht würde, wornach sie sich
also künftig hin zu richten hät=
ten: Denn wurden sie
ernstl. u. nachdrükl. ermahnt und
darüber zur Rede gestellt,
daß sie schon so lange um die
Connexion
mit Odenwald und
Antons Frau gewußt und
es nicht am gehörigen Orte ge-
meldet hätten, sondern man
hatte es von ihnen erst durch
die vierte Hand erfahren,
und zwar erst da es zu spät
war, als worüber sie in
großer Verdacht gekommen
wären, und dergl. Dinge
so balde man etwas merkte,
sollten nicht verschwiegen wer-
den, als welches man in
diesem Orte nicht dulden könte
u. ganz und gar wieder unsere
Verfaßung liefe, und daraus
großer Schade entstehen könte.

 


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