bulletBrotherly Agreement

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13.

Fischen in der Manakesy, wem es

nicht express erlaubt ist. Und wer

an Brunnen, Wegen, Häusern

oder sonsten etwas verdirbt, soll

es wieder gut machen.


§.17. Auch soll niemand Schwei=

ne oder anderes Vieh, noch auf

Türkis, Hüner, Gänse oder anderes

Feder Vieh, frey herum laufen

laßen, sondern es in seinen

eigenen Ställen und Grenzen

halten, daß es niemand be=

schwerlich sey, noch zu Schaden

gerieche. Hunde sollen

im Orte nicht ohne Ursache ge=

halten werden, und unter deßen

genauer Aufsicht seyn der

sie mit sich nehmen muß.


§.18. Die Gaßen sollen rein=

lich und ordentlich gehalten wer=

den von denen da herum woh=

nenden. Woran heraus soll

kein Streu, kein Mist, Ache oder

anderer Unrath gethan, sondern

alles im Hof, Garten oder Feld

gesamlet werden.

Auch soll niemand etwas

in den öffentlichen Weg stellen

oder sezen, der jedermann zum

Gebrauch ist, noch darinnen Gruben

graben, wo es aber nicht zu

vermeiden ist, sie die Zeit über

einzäunen.


§.19. Ohnerachtet die Einwohner

einander nicht einschränken, zu

kaufen und verkaufen, wo

etwas am besten und wohlfeil=

 


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