Brotherly AgreementSource Document & Page 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28| 29 |
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13. Fischen in der Manakesy, wem es nicht express erlaubt ist. Und wer an Brunnen, Wegen, Häusern oder sonsten etwas verdirbt, soll es wieder gut machen. §.17. Auch soll niemand Schwei= ne oder anderes Vieh, noch auf Türkis, Hüner, Gänse oder anderes Feder Vieh, frey herum laufen laßen, sondern es in seinen eigenen Ställen und Grenzen halten, daß es niemand be= schwerlich sey, noch zu Schaden gerieche. Hunde sollen im Orte nicht ohne Ursache ge= halten werden, und unter deßen genauer Aufsicht seyn der sie mit sich nehmen muß. §.18. Die Gaßen sollen rein= lich und ordentlich gehalten wer= den von denen da herum woh= nenden. Woran heraus soll kein Streu, kein Mist, Ache oder anderer Unrath gethan, sondern alles im Hof, Garten oder Feld gesamlet werden. Auch soll niemand etwas in den öffentlichen Weg stellen oder sezen, der jedermann zum Gebrauch ist, noch darinnen Gruben graben, wo es aber nicht zu vermeiden ist, sie die Zeit über einzäunen. §.19. Ohnerachtet die Einwohner einander nicht einschränken, zu kaufen und verkaufen, wo etwas am besten und wohlfeil=
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