bulletBrotherly Agreement

Source Document &
Transcription

Page 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28| 29

return home
 

Source document location: Moravian Archives-Bethlehem, Pa. - Box: Gemein-Rath. Prot. 1762-1824.

 

10.
im Gemein Rathe einmütig oder

durch die meistern Stimmen dergl.

beschloßen, kein Einwohner zu

entziehen, sondern so gut als an=

dern seinen proportionirlichen An=

theil daran zu nehmen.

§.8. Diese Ordnungen zu machen

wird + [marginal insertion: +oder, von Zeit zu Zeit nach Erfordern der Umständ.] vierteljähring ein Gemein=

Rath mit allem Haus Vätern

und denen Meistern der Handthier=

ungen, wobey auch im Namen

der Chor Häuser ihre Arbeiter

und active Personen erscheinen, ge=

halten werden, die currente Be=

sorgung aber hat die Comittee

of Arbitrators.

§.9. Zum Einnehmen derer hier

zu bestimten Gelder, soll die Comit=

tee oder Gemein Rath einen

Bruder bestimmen. Derselbe

hat accurate Rechnung von sein=

er Einnahme und Ausgabe zu

halten, und dieselbe alle vier=

tel Jahre der Comittee vorzu=

legen, damit alles redlich zu=

gehe nicht nur vor Gott, son=

dern auch vor Menschen.

§.10. Die Comittee wird

sonderlich eine Feuer Ordnung

machen, und über derselben

Beobachtung wachen, zum

Besten des ganzen Ortes.

§.11. Wir wollen auch

keinen Zank und Streit unter

uns dulden, vielweniger

gegen einander Processe füh=

ren, daferne also zwischen



Return to Translation

 

Copyright © 2002

Bethlehem Digital History Project.

All Rights Reserved.