bulletBrotherly Agreement

 

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17.

§.26. Niemand soll einen Knecht,

Magd, Apprentice, Servant, Neger,

oder Journey Man in sein Haus

nehmen, ohne Vorwißen und

Gutfinden der Committee, und

jedermann soll solche Leute

von sich thun, die Verführer

werden.

 

§.27. Die Gasthöfe ausge=

nommen, soll niemanden

Nachtquartier gegeben wer=

den, ohne Consens und Vor=

wißen des Vorstehers oder

der Comittee.

Auch soll niemand über

Land verreisen, noch die Sei=

nigen verschikken ohne es

vorher gemeldet und allenfalle

den guten Rath des Vorstehers

vernommen zu haben.

 

§.28. Aller Handel und Wandel

soll ohne Bieten und Wie=

der Bieten, auf ein Wort ge=

schehen, und für ordinair mit

baaren Gelde oder Geldes

Wertl. Credit geben und

nehmen aber, so viel möglich

vermieden werden.

 

§.29. Um Schulden willen

arretirt zu werden, oder ein=

andern zu arrestieren, würde

sich unter uns gar nicht schikken.

Dieses zu vermeiden soll,

wer Capitalien aufnimt

oder verlehnt, solches mit Vor=

wißen der Comittee thun.

Wenn jemand im Namen

der Gemeine etwas zu



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