Brotherly Agreement
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21. §.38. Jedes Haus muß ge= rade auf die ausgestellte Stelle gebauet werden, von der Größe Tiefe und Höhe, wie es von der Comittee approbirt worden ist sonderlich aber müßen die Feuer Eßen tüchtig und nach der Vorschrift gemacht werden. Ueberhaupt soll weder ein Haupt noch Neben Gebäude ge= bauet, noch eine Gaße oder Grenze abgestelt werden kön= nen, ohne den Riß der Committee vorgelegt und deren Approba tion erhalten zu haben.
§.39. Die Comittee of Arbitrators hat zu Verhütung alles Schandens, Uneinigkeit oder Verführung im Namen der Gemeine, über genaue Beobachtung aller dieser Puncte zu halten, um so mehr, da nie= mand zu unserer Gemeine genöthiget ist, auch allemal die Freiheit behält sich von hier weg zu begeben.
§.40. Wenn es nun ge= schicht daß einer in Bethlehem nicht mehr wohnen kann, denn hat die Comittee durch ein paar Zeiten zu be= deuten, daß er den Ort räumen solle.
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