bulletBrotherly Agreement

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wollen, so hat er vor allen Din=

gen der Comittee sein äußerl.e

Sachen gerade vorzulegen, vor=

nemlich aber seine Schulden, und

ob, und wie er sie bezahlen

kan, auch auf Erfordern der=

selben sie erst zu bezahlen, ehe

er hier zu seyn Erlaubniß

bekomme.

 

§.36. Daferne jemand Er=

laubniß erhielte, sich hier ein

Haus zu bauen, hat er sich zu

reversiren, daß er oder seine

Erben und Executors und Ad=

ministrators nicht Macht haben

sein Haus oder Lot zu ver=

miethen, zu verpfänden, zu

verkaufen oder zu verschenken,

es wäre denn nach einem

schriftlichen Gutfinden der Comit=

tee und des Eigenthumers

des Landes oder seiner Execu=

toren, Administratoren

oder Assin2g1s.

[The numbers in superscript indicate that the n and the g should be reversed: assigns.}

 

§.37. Der Eigenthumer

des Landes oder sein Heirs

Executors, und Administra=

tors, geben einen jeden

der sich hier anbauet eine

Lease und er muß dagegen

ein Bond geben, daß er

nach der Conditionen die in

der Lease stehen sich richten

oder sich der darinnen specificatenen

Summe straffällig machen will.


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