Brotherly AgreementSource Document & |
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wollen, so hat er vor allen Din= gen der Comittee sein äußerl.e Sachen gerade vorzulegen, vor= nemlich aber seine Schulden, und ob, und wie er sie bezahlen kan, auch auf Erfordern der= selben sie erst zu bezahlen, ehe er hier zu seyn Erlaubniß bekomme.
§.36. Daferne jemand Er= laubniß erhielte, sich hier ein Haus zu bauen, hat er sich zu reversiren, daß er oder seine Erben und Executors und Ad= ministrators nicht Macht haben sein Haus oder Lot zu ver= miethen, zu verpfänden, zu verkaufen oder zu verschenken, es wäre denn nach einem schriftlichen Gutfinden der Comit= tee und des Eigenthumers des Landes oder seiner Execu= toren, Administratoren oder Assin2g1s. [The numbers in superscript indicate that the n and the g should be reversed: assigns.}
§.37. Der Eigenthumer des Landes oder sein Heirs Executors, und Administra= tors, geben einen jeden der sich hier anbauet eine Lease und er muß dagegen ein Bond geben, daß er nach der Conditionen die in der Lease stehen sich richten oder sich der darinnen specificatenen Summe straffällig machen will.
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