Brotherly AgreementSource Document & Page 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28| 29 |
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7. constituiren wir zu dem Ende zugleich eine Comittee of Arbitra= tors welche darnach sehen sollen daß diese Ordnungen beobach= tet werden. Besagte Comittee besteht aus den jedesmaligen Gemein= und Chor-Arbeitern, und einigen Ortes Einwohnern; für diese Zeit aus folgenden beständigen Mitgliedern Fr. Wm. Marschall Schrop Dettmers Andr. Weber Joh, Arbo Haid Bechtel Weiss Kliest Tho. Fischer (Horsfield). Da ferne muß einer oder der andere von hier weg ziehen, oder ster= ben sollte, oder auch sonst ein nüzliches Mitglied hinzu zu thun für gut gefunden wurden, so soll die Comittee demselben im vierteljährigem Gemein Rathe vorschlagen, und wenn sich kein erhebliche Einwendung gegen ihn findet, derselbe als ein Mitglied der Committee angesehen, und deßen Namen diesen Artikeln unten beygefügt werden. §.2. Wir sezen also zum vor= aus, daß hier in Bethlehem niemand wohnhaft seyn köne, der nicht zur Brüder Kirche gehört,
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