Brotherly AgreementSource Document & Page 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28| 29 |
|
sten is, so wird doch die Comittee of Arbitrators darauf sehen, daß nicht einer dem andern über= biete und die Preiße steigern.
§.20. Dieweil auch das von Haus zu Haus gehen den Frem= den Leute, Sachen zu verkaufen unter uns nicht zu dulden ist, so soll ihnen auf diese Weise von keinen Einwohner etwas abgekauft, sondern sie unter dem öffentlichen Schade ver= wiesen werden. Doch sind hierunter die Leute nicht be= begriffen, welche ins Haus be= stellt sind, Victualien p. zu bringen.
§.21. Verführungen, Seelen Schaden und Aergerniß zu vermeiden, ist bey uns eine Hauptsache. Alle Haus Väter Chor- Häuser und Anstalten haben daher in ihren Familien solche Einrichtungen zu trefen daß alles Uebel so viel mögl. vorgebeugt werde: Sie sollen dahin sehen, daß ihre Leute Abends zu rechter Zeit zu Hause seyn, und alles Nächtliche herum laufen verhütet werde. Wie denn überhaupt Eltern und Meister vor ihre Kinder und Familien und die Ordnungen in ihrem Hause und Schop zu stehen haben. Wenn sich Kinder oder Gesinde nicht gut auf=
|