bulletBrotherly Agreement

 

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19.

und Consens des Vorstehers und

der Comittee, noch auch ohne deren

Vorwißen sich anderwärts Raths

erholen, als bey deren in den

Gemeine Authorisirten und be=

stellten Personen.

 

§.33. Solte jemand durch

Gottes Verhängniß in Wahnwiz

verfallen, so soll an ihm Gottes

Barmherzigkeit bewiesen, und

er sehr freundlich getragen, ver=

ständigen Personen untergeben,

von ihnen nach Lieb und Seele

gepflegt, im übrigen davon

nicht geredet, und wenn er

wieder zurechte kommt vom

vorigen nicht gesprochen wer=

den.

 

§.34. Gut und nöthig ist

es, daß jedermann in Zei=

ten sein Testament macht,

worinnen er über sein Be=

gräbniß, seiner Kinder Erzieh=

ung und zeitliches Vermögen,

seine ihm beliebige Executores

und Guardians sich deutlich

erklärt, absonderlich wenn er

auswärtige Verwandte hat,

welche über seine Kinder

gegen seinen Sinn disponiren

könten. Die Comittee kan

darinnen zu Rathe gezogen

werden.

 

§.35. Solte jemand von an=

dern Orten hieher ziehen,

und hier wohnbar werden


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