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Source document location: Moravian Archives-Bethlehem, Pa. - Box: Gemein-Rath. Prot. 1762-1824.

 

 

Als haben wir bey gegenwär=

tigen Veränderung der bisherigen

Oeconomie, da wir uns miteinan=

der gemeinschaftl. dahin vergleichen

daß keiner an den andern wegen

der bisherigen Oeconomie einige

weitere Anforderung hat, und

jeder künftig für sich haushalten

wird, wir aber gleichwol noch

ferner als eine Brüder=Kirche

in Kirchen Gemeinschaft und äusser=

licher guter Ordnung beysammen

zu leben gesamen sind, für im

umgänglich nothwendig befinden

zu Verhütung allerley Schadens

und Unordnung, wodurch unsere

eigene Ruhe, oder Gewißen

gekränkt, unser guter Name

verlästert, oder einiges Mitglie=

des unter uns sein zeitliches

Vermögen, oder nothdürftige

Bürgerliche Nahrung benachthei=

liget werden könten, uns gleich

Anfangs über einigen Artikeln

zu vergleichen, worinnen wir

alle einverstanden sind, daß

sich jeder Einwohner darnach

achten müße, oder sonst nicht

zu unserer Gesellschaft gehören

noch unter uns wohnhaft seyn

könne.

 

§.1. Damit nicht allein über

diesen Ordnungen gehalten, son=

dern auch im Fall eines Miß=

verstandes, alle Processen

und Weitläufigkeiten vorge=

beugt werden mögen, als


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