Brotherly AgreementSource Document & Page 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28| 29 |
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9. Er Amtshalber etwas ordent oder erfordert. §.5. Da ferne aber einer in sei= nem Amte fehlen sollte, soll doch niemanden erlaubt seyn ihm zu wiederstehen, wohl aber die= sen würklichen oder vermeynten Fehlen bey besagter Comittee an zubringen welche die Sache als Arbitrators entscheiden. §.6. Daß auch die Provinz und County Taxes, sie mögen um auf die Personen oder Handthierungen, oder sonsten etwas geleget seyn, von jeden pünctl. entrichtet werden und nach Maßgabe der Landes Geseze das Verbeßern der Straßen, wil= lig geschehe. §.7. Weil auch ein Gemein Ort allerley Dinge zu bestreiten hat, die zum Besten des ganzen Orts aber eines Theils derselben er= forderlich sind, Z. E. Es sollen die armen versorgt, Nachwächter ge= halten werden, oder ein Plaz Wächter des Tages auf Ordnung im Orte zu sehen, es soll eine Waßer Kunst oder öffentlicher Brunn gemacht, des Nachts ge= wiße Laternen gehalten, We= ge oder Fußstege gepfenstert, der Gottes Acker in Ordnung ge= halten, ein publiques Gebäude errichtet, Ordnung gegen Feuers Brünste gemacht werden, so hat sich, wenn die Gemeine
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