Brotherly AgreementSource Document & Page 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28| 29 |
|
oder der die Zeit über, welche er hier wißentl. sich aufhalten darf, sich nach ihrer Regel zu wandeln gefallen läßt. §.3. Jegleichen daß hier nichts gelehrt werde, was denen Princi= piis entgegen ist, welche in denen Actis Fratrum Unitatis in Anglia Ao 1749 dem Parlia= mente von Groß Brittanien vorgelegt worden, enthalten sind. Hat jemand eine Meynung für sich, den kan man wol tragen; Er muß aber nicht andere dazu bereden, vielweniger dieselbe öffentl. lehren wollen. §4. Dieweil es Grund= Principia unter uns sind, daß nicht allein Gott ein Gott der Ordnung ist, sondern man auch aller Menschlicher Ordnung um des Herrn willen gehorchen müßen so sezen wir zum voraus daß jedermann, der unter uns wohnen will, die Obrigkeit lie= ben, eine jeglichen der zu Be= sorgung einiger Menschlichen Ord= nung gesezt ist, in seinem Amte erkennen, und folglich sich so wol denen Gemein= und Ortes= Einrichtungen, welche in unsrer Kirche eingeführt sind, willig und von Herzen unterwerfe, und sich keinen Diener der Gemeine oder wer sonst in einem Am= te steht wiedersezen, wenn
|