Brotherly Agreement
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darf solches nicht verschweigen, aber auch nicht ohne Discretion davon reden, sondern es nach Beschaffenheit der Sache entwe= der denen Arbeitern oder jemanden der Comittee anzei= gen. Wer solche Sachen nicht am gehörigen Orte, und zu rechter Zeit saget, wird als ein Mitschuldiger angesehen. sinniger unordentlicher und un= nöthiger sondern auch aller unsern Chor Principiis nach unerlaubten Umgang zwischen beiderley Ge= schlecht, so wol verehlichte als lediger Leute, so wol außerhalb als innerhalb des Ortes, soll sorgfältig vermieden werden. Auch soll von keinen Herum= laufen und Spielen der Kinder auf den Gaßen gehört werden. ler Unordnung, Verführung oder Unanständigkeit sollen unter uns kein Kuppelungen noch geheime Heyrathen vorkommen, sondern alle Heyrathen mit Vorwißen und Genehmhaltung der Gemein u. Chor - Arbeiter geschehen; wer anders handeln will, es betreffe seine eigene Person, oder daß er bey andern dazu concurrirt, der mag woh= nen wo er will, nur nicht bey uns.
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